Beitragsordnung des SV Ebersbach 1910 e.V.
(beschlossen in der ordentlichen Hauptversammlung am 28.06.2019)
Beiträge und Dienstleistungen sind in der Vereinssatzung § 7 geregelt.
Die bestehende Beitragsordnung wurde in den Punkten 1, 2, 10 geändert.
Die vollständige Beitragsordnung finden Sie hier
https://www.sv-ebersbach.com/download.
1. Beitragssätze (Jahresbeiträge)
Einzelmitglieder über 18 Jahre: 85,00 Euro Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 58,00 Euro das 2. und jedes weitere Kind: 48,00 Euro
Schüler und Studenten über 18 Jahre: 58,00 Euro Wehr- und Zivildienstleistende sowie Auszubildende*: 58,00 Euro Rentner ab dem 65. Lebensjahr (Frührentner auf Antrag*): 48,00 Euro Familien, (auf Antrag) nicht eheliche Lebensgemeinschaft: 125,00 Euro Ehrenmitglieder: 30,00 Euro
* Die Mitglieder, die ermäßigte Beitragssätze in Anspruch nehmen wollen, haben einen entsprechenden Nachweis jeweils bis zum 31.12. des laufenden Jahres beizubringen. Liegt der Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird im laufenden Jahr der volle Beitrag erhoben.
2. Neueintritt im laufenden Jahr
Bei Eintritt in den Verein bis zum 31.03. eines Jahres ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen, bei Eintritt ab dem 01.04. des Kalenderjahres hat das neue Mitglied 75 % des Beitrages zu bezahlen, bei Eintritt ab dem 01.07 hat das Mitglied 50 % des Beitrages zu bezahlen und bei Eintritt ab dem 01.10. hat es 25 % des Beitrages zu bezahlen.
10. Kündigung
Die Kündigung der Vereinszugehörigkeit muss schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden. Mitgliedschaftskündigungen sind jeweils nur zum 31.12. eines Jahres möglich und müssen bis zum 30.09. bei der Geschäftsstelle eingegangen sein, d.h. für dieses Jahr ist der volle Beitrag zu bezahlen.
11. Inkrafttreten
Diese geänderte Beitragsordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
